Wissenswertes

Witterungsbedingter Unterrichtsausfall

Witterungsbedingter Unterrichtsausfall

Wenn die Sicherheit Ihres Kindes auf dem Schulweg und bei der Schülerbeförderung durch extreme Wetterverhältnisse nicht mehr gewährleistet ist, kommt es zu kurzfristigen Schulausfällen. Damit soll verhindert werden, dass Schülerinnen und Schüler trotz vorliegender Gefahrensituationen selbständig oder mit den Eltern versuchen, die Schule zu erreichen.

Die Entscheidung, ob Unterricht stattfinden kann oder nicht, trifft die dafür zuständige Landesschulbehörde, welche die Befugnis auf die Landkreise übertragen kann. Die Landkreise geben in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages genaue Informationen an die bekannten regionalen Rundfunksender weiter.

Eine weitere Informationsquelle bietet das Internet. Die Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen informiert aktuell und zuverlässig unter der Adresse:

www.vmz-niedersachsen.de. Klicken Sie dort in der Rubrik „Niedersachsen mobil“ einfach auf das Stichwort „Schulausfälle“. Auch auf der Internetseite des Landkreises Verden www.landkreis-verden.de werden Schulausfälle veröffentlicht.

Dort kann auch eine App fürs Handy heruntergeladen werden (Schul-App Landkreis Verden): https://www.landkreis-verden.de/portal/seiten/hinweise-zu-witterungsbedingten-unterrichtsausfaellen-901000697-20600.html

Grundsätzlich gilt, dass Eltern, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.

Die Schulen gewährleisten für Schülerinnen und Schüler, die trotz des angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule kommen, die Betreuung. 

Bitte bedenken Sie, dass bei extremen Wetterverhältnissen die Schülerbeförderung eingeschränkt oder verspätet sein kann und wägen Sie auch hier eine zumutbare Gefährdung Ihres Kindes selber ab.

 

Aktuelles

Einschulung 2024

Die Einschulung für die neuen Erstklässlerinnen und Erstklässer 2024/25 findet am 10.08.2024 statt. Weitere Informationen erhalten Sie vor den Sommerferien.

Extreme Witterungsbedingungen

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
bei extremen Witterungsbedingungen, wie z. B. Schnee- und Eisglätte oder auch Orkanböen, können Sie unabhängig von der Entscheidung des Landkreises selbst entscheiden, ob Sie Ihr Kind zur Schule schicken oder es zu Hause lassen.

Hortbetreuung an der Grundschule Westen

Es sind noch Plätze in unserem Hort frei. Klicken Sie hier für weitere Informationen. Bei Fragen können Sie Frau Monique Perl telefonisch unter 0177/8925124 von 11- 17 Uhr oder auch per E-Mail monique.perl  sofa-ev  de kontaktieren.

 

Terminplan

Den aktuellen Terminplan der GS Westen können Sie hier einsehen.

Die Termine für die Schulferien können Sie hier einsehen.

IServ 

Hier gelangen Sie zum IServ der Grundschule Westen: gswesten.de 

Erziehungsberechtigte unserer Schulanfängerinnen und Schulanfänger können sich die IServ-Nutzungsbedingungen hier herunterladen. Bitte geben Sie die unterzeichnete Seite in der Schule ab. 

Hier finden Sie Informationen zum Entschuldigungsverfahren sowie einen Vordruck für ein Entschuldigungsschreiben.