Schulgremien
Elternvertreter
Die Aufgaben als Vorsitzende/r der Klassenelternschaft (bzw. stellvertr. Vorsitzende/r) sind:
- Vorbereitung, Moderation und Einladung zu mindestens zwei Elternversammlungen der Klasse im Schuljahr in enger Absprache mit der Klassenlehrerin:
- Sie legen gemeinsam mit der Klassenlehrerin die Themen fest
- Sie können Gäste einladen
- Sie schreiben die Einladung
- Sie beginnen, führen und beenden den Elternabend
- ein Bericht aus dem Schulelternrat sollte Bestandteil des Abends sein
- Teilnahme an zwei Sitzungen des Schulelternrates im Schuljahr
- Teilnahme an den Zeugniskonferenzen der Klasse Ihres Kindes (zwei im Schuljahr)
- ggf. Teilnahme an einer Fachkonferenz zweimal pro Schuljahr
- Kontakt zu den Eltern, zur Klassenlehrkraft und dem Schulelternrat halten, gesprächsbereit sein
- Bereitschaft, sich Informationen auch aktiv selbst zu holen
Klasse |
Vorsitz/Stellvertretung |
Name |
---|---|---|
1a |
Vorsitz |
Frau Gließmann |
Stellvertretung |
Frau Rose |
|
1b |
Vorsitz |
Frau Ambrecht |
Stellvertretung |
Herr Lemke |
|
2a |
Vorsitz |
Frau Gorlt |
Stellvertretung |
Frau Sydow |
|
2b |
Vorsitz |
Frau Liedtke |
Stellvertretung |
Frau Lindner |
|
3a |
Vorsitz |
Frau Frau Gließmann |
Stellvertretung |
Herr Reimers |
|
3b |
Vorsitz |
Frau Sydow |
Stellvertretung |
Frau Singer |
|
4a |
Vorsitz |
Frau Allerheiligen-Rinn |
Stellvertretung |
Herr Lindner |
|
4b |
Vorsitz |
Herr Lohmann |
Stellvertretung |
Herr Albers |