Wissenswertes
Entschuldigungsverfahren
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,
für das im Alltag häufig vorkommende Entschuldigungsverfahren bei Krankheit des Kindes gilt, dass Sie Ihr Kind sofort, also am 1. Tag des Fernbleibens, entschuldigen müssen.
Dies können Sie per Telefonat mit der Schule (gerne per Anrufbeantworter) oder per E-Mail (info gs-westen de) bis 10.15 Uhr erledigen. Sie müssen auch den Grund des Fernbleibens nennen und die voraussichtliche Dauer.
Bitte geben Sie bei der Wiederaufnahme des Unterrichts auch eine schriftliche Entschuldigung mit. Dies haben Schulvorstand, Schulelternrat und Schule gemeinsam abgesprochen. Die schriftliche Entschuldigung kann jedoch NICHT ein Versäumnis der Meldung am 1. Tag ausgleichen. Kinder, die nicht bis 10.15 Uhr entschuldigt sind, fehlen unentschuldigt!