Wissenswertes

Entschuldigungsverfahren

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, 

für das im Alltag häufig vorkommende Entschuldigungsverfahren bei Krankheit des Kindes gilt, dass Sie Ihr Kind sofort, also am 1. Tag des Fernbleibens, entschuldigen müssen.

Dies können Sie per Telefonat mit der Schule (gerne per Anrufbeantworter), per E-Mail (info  gs-westen  de) oder über das IServ-Modul "Abwesenheiten" bis 08.00 Uhr erledigen. Sie müssen auch den Grund des Fernbleibens nennen und die voraussichtliche Dauer.

Bitte geben Sie bei der Wiederaufnahme des Unterrichts auch eine schriftliche Entschuldigung mit. Dies haben Schulvorstand, Schulelternrat und Schule gemeinsam abgesprochen. Die schriftliche Entschuldigung kann jedoch NICHT ein Versäumnis der Meldung am 1. Tag ausgleichen. Kinder, die nicht bis 08.00 Uhr entschuldigt sind, fehlen unentschuldigt!

Vordruck Entschuldigungsschreiben

Aktuelles

Extreme Witterungsbedingungen

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
bei extremen Witterungsbedingungen, wie z. B. Schnee- und Eisglätte oder auch Orkanböen, können Sie unabhängig von der Entscheidung des Landkreises selbst entscheiden, ob Sie Ihr Kind zur Schule schicken oder es zu Hause lassen.

Hortbetreuung an der Grundschule Westen

Klicken Sie hier für weitere Informationen. Bei Fragen können Sie Frau Monique Perl telefonisch unter 0177/8925124 von 11- 17 Uhr oder auch per E-Mail monique.perl  sofa-ev  de kontaktieren.

 

Terminplan

Den aktuellen Terminplan der GS Westen können Sie hier einsehen.

Die Termine für die Schulferien können Sie hier einsehen.

IServ 

Hier gelangen Sie zum IServ der Grundschule Westen: gswesten.de 

Erziehungsberechtigte unserer Schulanfängerinnen und Schulanfänger können sich die IServ-Nutzungsbedingungen hier herunterladen. Bitte geben Sie die unterzeichnete Seite in der Schule ab. 

Hier finden Sie Informationen zum Entschuldigungsverfahren sowie einen Vordruck für ein Entschuldigungsschreiben.